Public-Private Partnership

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Straßenbauverwaltungen der Länder in seinem Auftrag (Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 90 Absatz 2, 85 Grundgesetz) wenden seit über 60 Jahren die sogenannte "konventionelle Umsetzung" von Infrastrukturmaßnahmen an. Seit rund zehn Jahren gibt es in Deutschland zudem die alternative Beschaffungsform "ÖPP". Die Abkürzung "ÖPP" steht für "Öffentlich-Private Partnerschaften" (englisch: Public-Private Partnership kurz: PPP). Unter dem Sammelbegriff "ÖPP" werden sehr unterschiedliche Ausprägungen der langfristigen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatem Auftragnehmer verstanden. Wie bei der sog. konventionellen Beschaffung, d. h. der herkömmlichen Beschaffung, ist Grundlage für die ÖPP-Zusammenarbeit von öffentlichem Auftraggeber (Staat) und privatem Auftragnehmer (Unternehmen) ein Vertrag. Das zweite "P" von ÖPP steht für einen kooperativen, kommunikativen Stil der Vertragsparteien.

Nahm in Deutschland zunächst der Hochbau mit Schulen, Krankenhäusern etc. bei ÖPP eine gewisse Vorreiterrolle ein, findet ÖPP heute nicht nur dort und im Tiefbau Anwendung, sondern auch in anderen Sektoren, wie zum Beispiel der IT. ÖPP-Beschaffung gibt es nicht nur national, sondern wird auch im europäischen und außereuropäischen Ausland genutzt.

(Quelle: Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI)

Konzessionsgeber

Die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch das Land Baden-Württemberg und dieses vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, ist der Konzessionsgeber des A-Modell Projektes A5. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat der Via Solutions Südwest GmbH & Co.KG am 10. Februar 2009 den Zuschlag für den Ausbau und die Sanierung der 60 km langen Strecke zwischen Malsch - Offenburg erteilt. Die Projektbetreuung in der Ausschreibungs- und Vergabephase erfolgte durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Projektbetreuung während der Vertragslaufzeit erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Bau-Arbeits-Gemeinschaft

Allgemein bedeutet Arbeitsgemeinschaft den teils formlosen, teils vertraglich geregelten Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zweck einer thematisch genau beschriebenen Zusammenarbeit. In diesem Sinne wird Arbeitsgemeinschaft synonym mit Arbeitsgruppe verwendet. In der Bauindustrie ist ARGE ein fester Begriff für den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Durchführung eines Bauvorhabens. In der Regel gründen die Partner für die ARGE ein eigenes Unternehmen, an dem sie Anteilseigner sind.

Für die Bearbeitung des PPP-Projektes A5 Malsch – Offenburg haben sich auf der Bauebene die Firmen EUROVIA (50 %), STRABAG (41 %) und Reif Bauunternehmung (9 %) zur „ARGE VCS BAB A5“ zusammengeschlossen.

Zweck der ARGE war die gemeinsame Durchführung der durch den Auftraggeber Via Solutions Südwest GmbH & Co. KG, übertragenen Planungsarbeiten, Bauarbeiten zum Neu- und Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 5 im Abschnitt Baden-Baden – Offenburg sowie die Erhaltung des Abschnittes Malsch – Offenburg, während der Bauzeit.

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